Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Übernahme der seit 1998 geltenden Verpflichtung des Bauherrn, für Baustellen auf dem Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu sorgen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen (vgl. Baustellenverordnung – BaustellV).
Referenzen
- Nordseewerke Emden
- Blohm + Voss Industrietechnik Hamburg
- ThyssenKrupp Technologies AG