S & I Büro Neumann
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
 
Übernahme der seit 1998 geltenden Verpflichtung des Bauherrn, für Baustellen auf dem Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu sorgen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen (vgl. Baustellenverordnung – BaustellV).

Referenzen

  • Nordseewerke Emden
  • Blohm + Voss  Industrietechnik Hamburg
  • ThyssenKrupp Technologies AG