S & I Büro Neumann

Sachverständigen – Gutachten   

Ein Gutachten ist die begründetet Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.
Quelle:  Wikipedia 

Grundsätzlich erfolgt eine Unterscheidung hinsichtlich der Beauftragung und Ausführung eines Gutachtens als
-  Privatgutachten (mit der Variante des Schiedsgutachtens)
   oder
-  Gerichtsgutachten.

Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt und kann z. B. durch
-  Privatpersonen
-  Firmen
-  Versicherungen
-  Organisationen (Verwaltungen, Verbände, etc.)
erfolgen.

Die Beauftragung eines Privatgutachtens in der Variante eines Schadensgutachtens zur Feststellung vorhandener Schäden und Mängel an einem Gebäude beinhaltet den Vorteil, mittels neutraler Feststellung des Sachverhalts ggf. Streitereien mit den am Bau beteiligten Handwerkern, Bauträgern, Generalunternehmer, Fertighaus-Hersteller u. a. ohne Gerichtsverfahren beizulegen.

Anmerkung:
„Nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes sind die Kosten für ein Gutachten über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und vielleicht noch zu erwartenden Mängel Mangelfolgeschäden.
Sie sind nach § 13 Nr. 7 VOB/B zu ersetzen.
Dieser Schaden entsteht von vornherein neben dem Nachbesserungsanspruch, so dass eine Fristsetzung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B keine Anspruchsvoraussetzung ist.“
BGH v. 13.09.2001 – VII ZR 392/00
BGHZ 54, 352, 358
BGHZ 92, 308, 310


Fazit:
Sowohl nach BGB (§ 635 Abs. 2) als auch nach VOB/B (§ 13 Nr. 7) hat der zur Nachbesserung verpflichtete Unternehmer die Kosten des Auftraggebers zu tragen, die zur Auffindung der zu beseitigenden Mängel erforderlich sind. Neben anderen Ausgaben gehören auch die Gutachter- und Rechtsanwaltskosten dazu.


Die Beauftragung eines Gerichtsgutachten erfolgt über die Zivilgerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens (auch: Beweissicherungsverfahren) und setzt i. d. R. einen Beweisbeschluß voraus, in dem die Beantwortung der Fragen hinsichtlich vorhandener Mängelpunkte im Rahmen des Gewährleistungszeitraumes und damit verbundener mangelhafter handwerklicher Ausführung zu erfolgen hat.  

Erstellung von Schadensgutachten für Beweissicherungsverfahren und anschließenden Bauprozessen als Gerichts-Sachverständiger
Erstellung von Gutachten über Schäden und bauliche Mängel an Gebäuden als privat beauftragter Sachverständiger

  • Ausführliche Objektbegehung und Dokumentation vorhandener Schäden und Mängel
  • Vorschläge notwendiger Sanierungsmaßnahmen und Ermittlung der Kosten
  • Ermittlung ggf. vorhandener Wertminderungen    

 

Ihr Nutzen:

  • Neutrale und sachliche Darstellung des Objektzustands
  • Oftmals Einigung zwischen den Beteiligten (Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer, etc.) außergerichtlich ohne einen Rechtsstreit zu führen
  • Deutliche Kostenreduzierung    

Das Honorar für Gutachten zur Darstellung vorhandener Schäden und baulicher Mängel als privat beauftragter Sachverständiger kann individuell vereinbart oder einvernehmlich auch als pauschaler Festpreis festgelegt werden.

Erstellung von Wertgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken und Immobilien

Marktwert oder Verkehrswert – für den (bautechnischen) Laien oftmals nicht zu unterscheiden.

Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie – das Baugesetzbuch 2004 stellt klar, dass der Begriff Verkehrswert synonym zu gebrauchen ist.
    
Zur Ermittlung des Markt- oder  Verkehrswert einer Immobilie sind jedoch vielschichtige Faktoren zu beachten.

So spielen wertmindernde Einflüsse (z. B. Immissionen, Altlasten, durch politische Entscheidungen entstehende Nutzungsänderungen, etc.) sowie wertsteigernde Einflüsse (z. B. geografische Lage, Ausstattungskriterien, etc.) eine wichtige Rolle bei der Wertentwicklung von Immobilien.

Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, dass durch die Anwendung fundierter Sachkenntnis einen Verkehrswert für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilien) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.    

Ihr Nutzen:

  • neutrale Wertermittlung zur Beurteilung bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • bei Erbschaftsangelegenheiten
  • bei Versicherungsschadenfällen
  • eines ggf. erforderlichen Beleihungswertes  zur Finanzierungs-Absicherung



Das Honorar für Gutachten über Leistungen der Wertermittlungen kann frei vereinbart oder nach den Sätzen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vereinbart werden.

In der HOAI,  § 34  sind die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die (Verkehrs-)Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.

Honorartafel zu § 34 – Wertermittlungen   (Abbildung nur auszugsweise)  

 

 (Verkehrs-) Wert  in Euro  Normalstufe  Schwierigkeitsstufe
 Mindest     Höchstsatz  Mindest Höchstsatz
 in Euro  in Euro
75.000
100.000
150.000
175.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
437
543
735
767
860
977
1071
1149
1207
537
664
881
938
1051
1193
1304
1397
1479
517
643
856
912
1017
1157
1264
1356
1425
733
910
1203
1278
1432
1628
1779
1908
2012