Erstellung von Schadensgutachten für Beweissicherungsverfahren und anschließenden Bauprozessen als Gerichts-Sachverständiger
Erstellung von Gutachten über Schäden und bauliche Mängel an Gebäuden als privat beauftragter Sachverständiger
- Ausführliche Objektbegehung und Dokumentation vorhandener Schäden und Mängel
- Vorschläge notwendiger Sanierungsmaßnahmen und Ermittlung der Kosten
- Ermittlung ggf. vorhandener Wertminderungen
Ihr Nutzen:
- Neutrale und sachliche Darstellung des Objektzustands
- Oftmals Einigung zwischen den Beteiligten (Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer, etc.) außergerichtlich ohne einen Rechtsstreit zu führen
- Deutliche Kostenreduzierung
Das Honorar für Gutachten zur Darstellung vorhandener Schäden und baulicher Mängel als privat beauftragter Sachverständiger kann individuell vereinbart oder einvernehmlich auch als pauschaler Festpreis festgelegt werden.