Aufgrund der Konjunkturbelebung in Deutschland, angeglichener Tarifverträge und somit verbesserter Haushaltseinkommen geht es wieder aufwärts (auch) am Bau.
Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird das Angebot selbst bei Mehrfamilienhäusern in westdeutschen Großstädten knapp, hinzu kommen die flexibleren und kundennäheren Darlehensangebote der Banken.
Eigentum im Aufwind – als Altersvorsorge und in guter Lage bleibt die eigene Wohnimmobilie eine interessante Investition mit Werterhalt.
Zur Vermeidung vieler Ärgernisse und Streitereien z. B. mit Banken, Bauträgern und Handwerkern sind jedoch detaillierte Verträge und rechtzeitige Kontrollen wichtig und zwingend erforderlich.
Wer schlüsselfertig baut, hat die Wahl zwischen mehreren Partnern:
Der Bauträger erstellt auf seine Kosten die Immobilie und verkauft sie; der Generalübernehmer verkauft die schlüsselfertige Bauleistung, ohne Gewerke selbst auszuführen, sondern beauftragt Subunternehmer; der Generalunternehmer bietet Schlüsselfertiges an und baut zum Teil selbst.
Feine Unterschiede mit erheblichen Konsequenzen!
Zusätzlich im Trend: Fertighäuser.
Hier besteht jedoch große Sorgfaltspflicht des Bauherrn beim Bodengutachten, den mit dem Grundstück hat der Fertighaus-Hersteller nichts zu tun.
Desweiteren gelten für Fertighäuser andere Regeln bei Vertragsabschluß als bei regulärem Kauf. Der Bauherr vereinbart hier keinen Kaufvertrag, sondern einen Werkvertrag.
Ob unterstützende Beratung oder technische Mitwirkung – durch unsere Tätigkeit werden Sie als Bauherr deutlich entlastet und vermeiden somit Stress, Mangelfolgeschäden und Finanzierungsrisiken durch Überschreiten der veranschlagten Kosten.
Quelle: BSB e.V.
Förmliche Abnahmebegehung der Baumaßnahme nach Fertigstellung der Bauleistungen und vor Übergabe des Objekts an den Bauherren