S & I Büro Neumann

Aufgrund der Konjunkturbelebung in Deutschland, angeglichener Tarifverträge und somit verbesserter Haushaltseinkommen geht es wieder aufwärts (auch) am Bau.

Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird das Angebot selbst bei Mehrfamilienhäusern in westdeutschen Großstädten knapp, hinzu kommen die flexibleren und kundennäheren Darlehensangebote der Banken.

Eigentum im Aufwind – als Altersvorsorge und in guter Lage bleibt die eigene Wohnimmobilie eine interessante Investition mit Werterhalt.

Zur Vermeidung vieler Ärgernisse und Streitereien z. B. mit Banken, Bauträgern und Handwerkern sind jedoch detaillierte Verträge und rechtzeitige Kontrollen wichtig und zwingend erforderlich.



Wer schlüsselfertig baut, hat die Wahl zwischen mehreren Partnern:

Der Bauträger erstellt auf seine Kosten die Immobilie und verkauft sie; der Generalübernehmer verkauft die schlüsselfertige Bauleistung, ohne Gewerke selbst auszuführen, sondern beauftragt Subunternehmer; der Generalunternehmer bietet Schlüsselfertiges an und baut zum Teil selbst.

Feine Unterschiede mit erheblichen Konsequenzen!  
 
Zusätzlich im Trend:  Fertighäuser.

Hier besteht jedoch große Sorgfaltspflicht des Bauherrn beim Bodengutachten, den mit dem Grundstück hat der Fertighaus-Hersteller nichts zu tun.
Desweiteren gelten für Fertighäuser andere Regeln bei Vertragsabschluß als bei regulärem Kauf. Der Bauherr vereinbart hier keinen Kaufvertrag, sondern einen Werkvertrag.

Ob unterstützende Beratung oder technische Mitwirkung – durch unsere Tätigkeit werden Sie als Bauherr  deutlich entlastet und  vermeiden somit Stress, Mangelfolgeschäden und Finanzierungsrisiken durch Überschreiten der veranschlagten Kosten. 



Quelle: BSB e.V.

mehrstufiges Überwachungs- und Kontrollverfahren während der gesamten Bauzeit

  • Durchsicht der Planungsunterlagen
  • Technische und wirtschaftliche Prüfung und Beurteilung von Bau- und Leistungsbeschreibungen
  • Technische Prüfung und Beurteilung von Bauwerkverträgen
  • Regelmäßige Baustelleninspektionen zur Kontrolle der Bauqualität
  • Erstellen von Prüfberichten mit Darstellung vorhandener Mängel
  • Abschließende Qualitätsbescheinigung

Ihr Nutzen

  • Regelmäßige Kontrolle der Bauqualität
  • Dokumentation vorhandener Mängel (incl. Fotos)
  • Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Unabhängige Beratung des Bauherren und somit mehr Sicherheit im Umgang mit Handwerkern,  Bauträgern und anderen Beteiligten
  • Kompetenter Ausgleich des oftmals fehlenden Architekten zum Festpreis
  • Absicherung der veranschlagten Baukosten
 

Quelle: Wirtschafts Woche 25/2007

Förmliche Abnahmebegehung der Baumaßnahme nach Fertigstellung der Bauleistungen und vor Übergabe des Objekts an den Bauherren

  • Durchsicht der Planungsunterlagen, Baubeschreibung und Leistungsverzeichnisse – Vergleich mit vorhandenem Objektzustand
  • ausführliche Objektbegehung zusammen mit Bauherren und ausführenden Handwerkern
  • Dokumentation vorhandener Mängel (incl. Fotos)
  • Zusammenstellung der vorhandenen Mängelpunkte innerhalb Abnahme-Protokoll und zugehöriger Fotodokumentation

 

Ihr Nutzen

  • neutrale sachliche Aufnahme und Darstellung vorhandener Mängel
  • Beachtung der Rechtswirkung der Abnahme
  • Nach Abnahme der Bauleistung
    • Umkehr der Beweislast (Bauherr ist Beweispflichtig für Entstehung des Mangels !)
    • i. d. R. sofortige Fälligkeit der Schlußzahlung
    • Beginn der Verjährungsfrist