Förmliche Abnahmebegehung der Baumaßnahme nach Fertigstellung der Bauleistungen und vor Übergabe des Objekts an den Bauherren
- Durchsicht der Planungsunterlagen, Baubeschreibung und Leistungsverzeichnisse – Vergleich mit vorhandenem Objektzustand
- ausführliche Objektbegehung zusammen mit Bauherren und ausführenden Handwerkern
- Dokumentation vorhandener Mängel (incl. Fotos)
- Zusammenstellung der vorhandenen Mängelpunkte innerhalb Abnahme-Protokoll und zugehöriger Fotodokumentation
Ihr Nutzen
- neutrale sachliche Aufnahme und Darstellung vorhandener Mängel
- Beachtung der Rechtswirkung der Abnahme
- Nach Abnahme der Bauleistung
- Umkehr der Beweislast (Bauherr ist Beweispflichtig für Entstehung des Mangels !)
- i. d. R. sofortige Fälligkeit der Schlußzahlung
- Beginn der Verjährungsfrist